Der Texter arbeitet publizistisch, das heißt, er kann sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen. Voraussetzung ist, dass er pro Jahr mindestens 4000 Euro Gewinn macht. Darunter gilt die Geringfügigkeitsgrenze.
- Die Künstlersozialkasse informiert über Angebote der sozialen Absicherung im Krankheitsfall und Alter für Selbständige im Bereich Wort, Bild, Musik und darstellende Künstler.
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www.kuenstlersozialkasse.de
- Der Gewinn des Texters muss für das erste Jahr geschätzt werden. Dabei wird als Gewinn die Summe angenommen, die auch gegenüber dem Finanzamt gemeldet werden musste, damit die Steuern festgelegt werden können. Das heißt, es werden die Einnahmen gegen die Ausgaben gerechnet oder es wird ein pauschaler Abzug von Ausgaben angesetzt. Auf Basis dieser Gewinnmeldung berechnet die Künstlersozialkasse die zu zahlenden Beiträge.
- Wenn sich herausstellt, dass die gemeldeten Zahlen zu optimistisch oder zu pessimistisch waren, muss die Meldung über die Änderung umgehend an die KSK erfolgen, damit die Beiträge angepasst werden können. Das verhindert Nachforderungen und den Papierkrieg, wenn die KSK nach Bekanntwerden der Änderung Belege für sämtliche Ein- und Ausgaben verlangt.